Biologische erläuterung des Organismus
Als Organismen werden Systeme bezeichnet, die auf ein Ziel ausgerichtet, ganzheitlch und entsprechend ihrer Rangordnung eingeteilt sind. Sowohl in der Medizin als auch in der Biologie wird unter dem Organismus ein lebendiges Wesen verstanden.
Einzeller haben zwar keine Organe, können aber trotzdem als Organismen, die zielgerichtet sind, angesehen werden. Sie weisen auch eine hierarchische Gliederung auf. Im Gegensatz dazu entwickeln Myzel- oder Hyphenpilze ein einfaches Geflecht. Sowohl Viren als auch Viroide gehören nicht zu den Organismen, denn ihnen fehlt ein Metabolismus. Außerdem können sie sich nicht selbst organisieren.
Ludwig von Bertalanffy versteht unter einem lebendigen Organismus offene Systeme, die stufenförmig angeordnet sind. Die Bedingungen dieser Systeme sind der Grund dafür, dass Organismen sich selbst erhalten können. Sie tauschen ihre Bestandteile eigenständig aus und sichern auf diese Weise die eigene Existenz.
Jedes einzelne Element von Organismen ist laut Kant sowohl Mittel als auch Zweck der anderen Komponenten. Der Philosoph vertritt die Auffassung, dass es der Natur möglich ist, sich selbstständig zu organisieren. Aristoteles, ein Schüler Platons, geht allerdings von der Annahme aus, dass der auf ein Ziel ausgerichtete Organismus nicht nur als Summe seiner einzelnen Teile angesehen werden kann.
Georg Ernst Stahl beschäftigte sich zu Beginn des 18. Jahrhunderts mit Organismen und prägte diesen Begriff. Er nahm eine Gegenüberstellung von Mechanismen und Organismen vor. Im 18. Jahrhundert wurde das Leben als etwas verstanden, das ganz besondere Prinzipien der Regulierung aufwies. Diese Einschätzung trug dazu bei, dass sich die Biologie als Naturwissenschaft entwickeln konnte.
Der Körper eines lebendigen Wesens wurde damals als Mechanismus angesehen. Diese Sichtweise bezog sich auf die von Descartes beschriebene Trennung zwischen dem Geist und der Materie. Der Unterschied zu einem künstlich hergestellten Mechanismus bestand aber darin, dass den Lebewesen die Fähigkeit zugesprochen wurde, beschädigte Teile eigenständig zu ersetzen.